Mitbestimmung der Arbeitnehmer

Arbeitsrechtliche Mitbestimmung

  • Betriebsverfassungsgesetz
    • Gültig bei Betrieben mit mindestens fünf AN
    • Hauptorgan der AN ist der Betriebsrat
    • Aufgabe des Betriebsrates: Vertretung der Interessen der AN
    • Besondere Einrichtungen und Regelungen
      • Gesamtbetriebsrat
      • Wirtschaftsausschuss
      • Jugend- und Auszubildendenvertretung
      • Mitbestimmung der AN im Aufsichtsrat (besteht zu einem drittel aus Vertretern der AN)
  • Sprecherausschussgesetz
    • in Betrieben mit mindestens zehn AN muss ein Sprecherausschuss gewählt werden
    • Aufgabe des Sprecherausschusses: Vertretung der leitenden Angestellten
    • Arbeitgeber muss den Sprecherausschuss über bestimmte Angelegenheiten der leitenden Angestellten unterrichten

Unternehmerische Mitbestimmung

  • Montan-Mitbestimmungsgesetz
    • Für Montanunternehmen, die als AG, KGaA oder GmbH vertrieben werden und mindestens 1000 AN haben
    • Mitbestimmung der AN durch:
      • Paritätische Besetzung des Aufsichtsrates
      • Stellung eines Vorstandsmitgliedes durch die AN
      • Mitbestimmungsgesetz von 1976
      • FürMontanunternehmenderRechtsformen AG, KGaA, GmbHoderGmbH & Co. KG mitmehrals 2000 AN

Rechts des Betriebsrates

  • Mitwirkungsrechte (Informations-, Vorschlags-, Anhörungs- und Beratungsrechte)
  • Mitbestimmungsrechte (Initiativrechte, Zustimmungsverweigerungsrecht)

Related Images:

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.