Es gibt einige … ob diese formaljuristisch als Mängel zu betrachten sind, kann jeder selbst mit seinem Anwalt besprechen. Uns haben diese unsauber gearbeiteten Punkt gestört und wurde daher bei Übergabe angesprochen und größtenteils behoben.
Ein paar Bsp.
- Dunkle Putzspritzer auf dem weißen Putz im OG
- Putz auf dem Rollladen im OG
Im Wohnzimmer ist eine der Barrierefreien Türen defekt, auf dem Dach einige Schindeln gebrochen und die Dachuntersicht ebenfalls an einigen Stellen defekt.
Das sind einige Bsp., die wie beschrieben, größtenteils behoben worden sind. Wo gehobelt wird, fallen Späne, so heißt es. Insofern: achtet gut darauf, dass es nur die Späne sind, die auch benötigt werden und nicht mehr kaputt ist, als ihr verkraften könnt. Besprecht die Themen baldigst mit dem Bauleiter und nehmt sie ins Abnahmeprotokoll mit auf. Dann ist auch in den meisten Fällen gewährleistet, dass sie behoben werden.