Arbeitsrechtliche Mitbestimmung
- Betriebsverfassungsgesetz
- Gültig bei Betrieben mit mindestens fünf AN
- Hauptorgan der AN ist der Betriebsrat
- Aufgabe des Betriebsrates: Vertretung der Interessen der AN
- Besondere Einrichtungen und Regelungen
- Gesamtbetriebsrat
- Wirtschaftsausschuss
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Mitbestimmung der AN im Aufsichtsrat (besteht zu einem drittel aus Vertretern der AN)
- Sprecherausschussgesetz
- in Betrieben mit mindestens zehn AN muss ein Sprecherausschuss gewählt werden
- Aufgabe des Sprecherausschusses: Vertretung der leitenden Angestellten
- Arbeitgeber muss den Sprecherausschuss über bestimmte Angelegenheiten der leitenden Angestellten unterrichten
Unternehmerische Mitbestimmung
- Montan-Mitbestimmungsgesetz
- Für Montanunternehmen, die als AG, KGaA oder GmbH vertrieben werden und mindestens 1000 AN haben
- Mitbestimmung der AN durch:
- Paritätische Besetzung des Aufsichtsrates
- Stellung eines Vorstandsmitgliedes durch die AN
- Mitbestimmungsgesetz von 1976
- FürMontanunternehmenderRechtsformen AG, KGaA, GmbHoderGmbH & Co. KG mitmehrals 2000 AN
Rechts des Betriebsrates
- Mitwirkungsrechte (Informations-, Vorschlags-, Anhörungs- und Beratungsrechte)
- Mitbestimmungsrechte (Initiativrechte, Zustimmungsverweigerungsrecht)